Der Beförderer darf sich weigern, einen Passagier und/oder sein Gepäck zu befördern, wenn, vor dem Flug oder nicht, eine der folgenden Situationen eintritt, eingetreten ist oder wahrscheinlich eintreten wird:
a) Nach vernünftigem Ermessen des Beförderers ist die Verweigerung der Beförderung notwendig, damit die anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften eines Staates oder Landes, von dem aus geflogen wird oder der/das angeflogen oder überflogen wird, erfüllt werden;
b) Das Verhalten oder die Auslassungen des Passagiers sind derart, dass daran gezweifelt wird, ob die Sicherheit einer oder mehreren Personen, der Güter oder des Luftfahrzeuges selbst garantiert werden kann. Darunter wird unter anderem verstanden: die Verwendung einer drohenden, ausfälligen oder beleidigenden Sprache oder (zu drohen) dem Bodenpersonal, der Besatzung, den anderen Passagieren oder anderen Personen gegenüber aggressiv, gewalttätig oder drohend zu handeln;
c) Das Verhalten oder der körperliche oder geistige Zustand des Passagiers ist derart (zum Beispiel durch Alkoholkonsum oder den Gebrauch von Drogen oder Medikamenten), dass es/sie möglicherweise Unannehmlichkeiten, eine Gefahr oder ein Risiko für sich selbst, die anderen Passagiere, die Besatzung, andere Personen, Güter, Anlagen oder das Flugfahrzeug darstellen könnte;
d) Der Passagier ist tatsächlich oder allem Anschein nach im Besitz unerlaubter Drogen;
e) Der Passagier hat beim Einchecken für den Flug oder, für Anschlussflüge, während oder anlässlich eines früheren Fluges die Sicherheit, die öffentliche Ordnung und/oder Disziplin gefährdet, und der Beförderer hat Grund zur Annahme, dass sich dieses Verhalten wiederholt;
f) Die Einwanderungs- und/oder Zollbehörde und/oder eine andere staatliche Behörde haben/hat den Beförderer (mündlich oder schriftlich) darüber unterrichtet, dass es dem Passagier nicht gestattet ist, zu reisen;
g)Der Passagier hat sich geweigert, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen oder sich geweigert oder ist nicht in der Lage, sich auszuweisen;
h) Der Passagier kann nicht nachweisen, dass er die auf dem Flugticket angegebene Person ist;
i) Der gültige Flugpreis und/oder die geltenden Gebühren, Kosten, Steuern und Abgaben wurden nicht bezahlt;
j)Der Passagier ist nicht oder ist allem Anschein nach nicht im Besitz gültiger Reiseunterlagen, versucht oder hat versucht, in ein Land beim Transit einzureisen oder besitzt bei der Einreise kein gültiges Einreisedokument;
k) Der Passagier hat während des Fluges seine Reiseunterlagen vernichtet, oder hat versucht, sie zu vernichten, oder hat nicht zugelassen, dass der Beförderer davon Kopien anfertigt und aufbewahrt, oder hat sich geweigert, seine Reiseunterlagen gegen Empfangsbescheinigung abzugeben, wenn die Besatzung ihn dazu aufforderte;
l) Die Reiseunterlagen des Passagiers sind abgelaufen, gemäß den geltenden Vorschriften unvollständig, oder scheinen betrügerisch, gefälscht oder in anderer Weise zweifelhaft zu sein;
m) Das vom Passagier vorgelegte Flugticket ist ungültig, ist gesetzwidrig erlangt, ist auf einen anderen Namen ausgestellt, ist gefälscht oder ist als verloren oder gestohlen gemeldet worden;
o) Beim Einchecken oder Besteigen des Flugzeugs stellt sich heraus, dass der Passagier besondere Betreuung benötigt, die bei der Buchung der Reise nicht rechtzeitig beantragt wurde oder die der Beförderer nicht leisten kann;
p) Der Passagier hat die Sicherheitsvorschriften und/oder –regelungen, die von oder im Namen des Beförderers oder einer anderen zuständigen staatlichen Behörde oder Sicherheitsorganisation vorgeschrieben werden, nicht befolgt;
q) Der Passagier weigert sich, die geschuldete Übergepäckgebühr zu zahlen, oder man stellt fest, dass der Passagier versucht, die Anrechnung der Übergepäckgebühr zu umgehen;
In all diesen Fällen (die Aufzählung ist nicht limitativ) behält sich der Beförderer das Recht vor, zu verweigern, den Passagier (weiter) zu befördern, und die Buchung zu stornieren, ohne dass er zur Rückzahlung des Tickets verpflichtet ist.